Pfarrgemeinde Welschnofen

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Pfarrgemeinde Welschnofen
  :: Das Pfarrhaus ::

Pfarramt



Pfarramt zu den hll. Ingenuin und Albuin

Romstraße 51

I 39056 Welschnofen BZ

Telefon und Fax 0471 613171

Steuernummer: 940013400216

Sprechstunden im Pfarrhaus

Montag und Freitag von 8.00 bis 10.00 Uhr


Jede Spende ist wertvoll



Wieviel verdient eigentlich ein Priester?

Oft wird diese Frage gestellt.
Ein Priester erhält eine sogenannte Unterhaltszahlung.
Der Unterhalt der Priester ist für ganz Italien einheitlich geregelt.
Jedem Priester im Dienst der Diözese wird ein monatliches Mindesteinkommen garantiert, welches nach einem Punktesystem je nach Auftrag und Dienstalter berechnet wird.
Mit dieser Regelung erreicht ein Priester mit ca. 20 Dienatjahren durchschnittlich 95-100 Punkte, was einem Bruttoeinkommen von € 1.174,00 - € 1.236,00 entspricht. Jegliche Gehälter für Religionsunterricht oder Pensionen werden von diesem Bruttoeinkommen ganz oder zum Teil in Abzug gebracht.

Zusätzlich erhält ein Priester:

  • Messstipendien (1 Mal pro Tag)
  • Wohnung im Pfarrwidum mit Nebenkosten
  • Fahrtspesen im Dienst

    Weiters wird für alle Priester eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Die Kosten trägt das Zentralinstitut für den Unterhalt des Klerus. Ebenso zahlt die CEI (Italienische Bischofskonferenz) Beiträge zu den Sozialabgaben der Pfarrhaushälterinnen.

    Die erforderlichen Mittel für die Unterhaltsergänzungen der Priester in unserer Diözese werden über drei Quellen aufgebraucht:

    a) DIUK (Díözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus)
    b) Spenden
    c) 8-Promille-Fonds

    Wie kann gespendet werden?


    • Direkt beim DIUK, Domplatz 3, 39100 BOZEN, Tel. 0471 308300

    • Südtiroler Sparkasse AG, Bozen, Agentur 1, "Diözesaninstitut für den Unterhalt des Klerus, Bozen"
      IBAN: IT56V0604511601000000001800

    • Raiffeisen Landesbank Südtirol AG "DIUK-I.D.S.C. Freiw. Senden - Ero-gaz.Liberali" Domplatz 3, 39100 Bozen,
      IBAN: IT02T0349311600000300030929

    • Einzahlung über Postkontokorrent K/K 57803009 "Istiduto Centrale per il Sostentamento del Clero"


  • Diese Spenden sind bis zu einer Höhe von € 1.032,91
    vom besteuerbaren Einkommen absetzbar.


    Die entsprechenden Quittungen für die Steuererklärung wird vom DIUK Bozen ausgestellt.
    Für die Einzahlung mittels Banküberweisung oder Post genügt die Quittung als Beleg.


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